Reisebedingungen

Die Abwicklung und Verantwortung für "subculture - Ticketshop" liegt bei Partytickets.de.





Sehr geehrte Kunden,


die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma Partytickets.de, Inhaber Sigrid Rische, nachstehend "PARTYTICKETS" abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.


1. Geltungsbereich dieser Reisebedingungen

1.1. Diese Reisebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, ausschließlich für Pauschalangebote von PARTYTICKETS im Sinne der Definition von Gesetz und Rechtsprechung, also insbesondere von Angeboten mit Eintrittskarten und Beförderung und/oder gegebenenfalls Unterkunft.

1.2. Diese Reisebedingungen gelten demnach nicht für die Vermittlung von Eintrittskarten oder sonstigen Leistungen, soweit PARTYTICKETS bei solchen Angeboten nicht nach den Grundsätzen des § 651a Abs. (2) BGB den Anschein erweckt, eine Gesamtheit vertraglicher Hauptreiseleistungen als eigene Leistungen zu erbringen.


2. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des Buchenden

2.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) durch Ausfüllen und Absenden des Online-Buchungsformulars bietet der Kunde PARTYTICKETS den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 5 Werktage gebunden.

2.2. Die Buchung kann nur im Internet über das Online-Buchungsformular, oder durch Übersendung des ausgefüllten Buchungsformulars per Telefax oder (eingescannt als Anhang) per E-Mail, erfolgen.

2.3. PARTYTICKETS übermittelt nach Eingang der Online-Buchung eine Bestätigungsmail mit allen Daten. Mit deren Zugang beim Kunden kommt der Vertrag rechtsverbindlich zustande.

2.4. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


3. Vertragsgrundlagen, Reisevermittler

3.1. Die vertragliche Leistungspflicht von PARTYTICKETS bestimmt sich nach der Angebotsausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von PARTYTICKETS für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Hinsichtlich des Transports zum Veranstaltungsort besteht die vertraglich geschuldete Leistung von PARTYTICKETS der Fahrt von der in der Beschreibung genannten Stadt zum Veranstaltungsort. Bestimmte Abfahrts-/Zusteigeorte sowie Abfahrtszeiten sind nicht Inhalt der vertraglichen Leistungen von PARTYTICKETS.

3.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von PARTYTICKETS nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von PARTYTICKETS hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.


4. Bezahlung

4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziff. 10 genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen, die kürzer als 10 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Vertragsabschluss und Übergabe des Sicherungsscheins sofort zahlungsfällig.

4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.

4.3. Soweit PARTYTICKETS zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen, insbesondere der Eintrittskarten.

4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, so ist PARTYTICKETS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. zu belasten.


5. Regelungen zu Eintrittskarten / Tickets

5.1. Alle Ticketarten werden erst nach bestätigtem Zahlungseingang verschickt.

5.2. Teillieferungen sind PARTYTICKETS jederzeit gestattet. Sollten hierdurch höhere Versandkosten anfallen, trägt PARTYTICKETS diese in vollem Umfange.

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ticketanzahl seiner Bestellung umgehend nach Erhalt zu prüfen und Fehlmengen PARTYTICKETS sofort anzuzeigen.

5.4. Verweigert der Kunde die Entgegennahme einer Ticketsendung oder holt diese im Falle einer Niederlegung nicht fristgerecht bei der Ausgabestelle ab, berührt dies seine Vergütungspflicht gegenüber PARTYTICKETS nicht, stellt keinen Rücktritt des Kunden vom Vertrag dar und berechtigt nicht zum kostenlosen Rücktritt oder zur Verweigerung der Bezahlung des Reisepreises, soweit die Verweigerung oder Nichtabholung nicht durch ein gesetzliches oder vertragliches Leistungsverweigerungsrecht des Kunden begründet ist. Für eine Neustellung kann PARTYTICKETS die anfallenden zusätzlichen Versandkosten geltend machen und zusätzlich eine Bearbeitungsentgelt in Höhe von 20 € erheben.

5.5. Für sogenannte Barcodez-Tickets gilt:
a) Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass sein E-Mail-Account genügend freien Speicher zur Zustellung aufweist.
b) Der Kunde verpflichtet sich, im Falle einer Nichtzustellung zuerst seinen eventuell eingerichteten E-Mail-Spamordner auf den Eingang der Barcodez-Tickets-E-Mail zu kontrollieren. Wenn ein Eingang dort nicht festzustellen ist, ist der Kunde verpflichtet, PARTYTICKETS unverzüglich telefonisch oder per E-Mail über die Nichtzustellung zu informieren. Unterbleibt dies schuldhaft, berührt dies die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht.
c) Einen Nichterhalt von Barcodez-Tickets muss der Kunde gegenüber PARTYTICKETS spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn anzeigen. Unterbleibt dies schuldhaft, so besteht kein Anspruch auf nochmalige Ausstellung.
d) Mit jedem Barcodez-Ticket ist ein einmaliger Einlass zu der gebuchten Veranstaltung zulässig.
e) Der Kunde verpflichtet sich, seine Barcodez-Tickets aufzubewahren und weder die ihm übersandte Barcodez-E-Mail noch das Barcodez-Ticket selbst Dritten zugänglich zu machen, zu kopieren oder sonst wie zu vervielfältigen. Ein bereits benutztes bzw. entwertetes Barcodez-Ticket kann niemals zum zweiten Mal benutzt werden.


6. Preiserhöhung

6.1. PARTYTICKETS behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:

6.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für PARTYTICKETS nicht vorhersehbar waren.

6.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann PARTYTICKETS den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann PARTYTICKETS vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann PARTYTICKETS vom Kunden verlangen.

6.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat PARTYTICKETS den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn PARTYTICKETS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von PARTYTICKETS über die Preiserhöhung gegenüber PARTYTICKETS geltend zu machen.


7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber PARTYTICKETS unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift, Email, Rufnummer, etc. zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert PARTYTICKETS den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann PARTYTICKETS, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

7.3. PARTYTICKETS hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Bus- und Bahnreisen
- bis 45 Tage vor Reiseantritt: 20%
- vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50%
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 75%
- ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise: 90%

7.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, PARTYTICKETS nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

7.5. PARTYTICKETS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit PARTYTICKETS nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die von PARTYTICKETS zu bezahlenden Kosten der Eintrittskarte höher sind, als der jeweils anwendbare Pauschalsatz und PARTYTICKETS keine Möglichkeit zur Rückgabe der Tickets gegen Rückerstattung oder zur anderweitigen Verwendung hat. Macht PARTYTICKETS einen solchen Anspruch geltend, so ist PARTYTICKETS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

7.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.

7.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Die gesetzliche Möglichkeit von PARTYTICKETS, dem Eintritt eines Ersatzteilnehmers zu widersprechen, ist insbesondere dann gegeben, wenn für die in den Reiseleistungen enthaltene Eintrittskarte Vorgaben für den Karteninhaber bestehen, die der Ersatzteilnehmer nicht erfüllt.


8. Umbuchungen

8.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsorts bei Busreisen(Umbuchung) oder der Art oder Kategorie der Eintrittskarte besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann PARTYTICKETS bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Kunden, max. jedoch 20% des Gesamtpreises, erheben.

8.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. PARTYTICKETS wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

10.1. PARTYTICKETS kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch PARTYTICKETS muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein
b) PARTYTICKETS hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist deutlich in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen
c) PARTYTICKETS ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von PARTYTICKETS später als 10 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
10.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn PARTYTICKETS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch PARTYTICKETS dieser gegenüber geltend zu machen.

10.3. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.


11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

11.1. PARTYTICKETS kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von PARTYTICKETS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere soweit der Kunde
a) Durch übermäßigen Alkoholgenuss während der Busfahrt und/oder einer Veranstaltung diese stört oder sich selbst oder andere gefährdet oder erheblich belästigt.
b) Sachlich berechtigten, insbesondere durch Sicherheitsvorschriften bedingten Weisungen von Busfahrern, Ordnern, Reiseleitern oder Bevollmächtigten von PARTYTICKETS zuwiderhandelt
c) Sicherheitsvorschriften oder sonstige allgemeine Bestimmungen für die Teilnahme an Veranstaltungen nicht einhält.
Eine Kündigung setzt nur dann eine Abmahnung voraus, wenn die sofortige Kündigung ohne Abmahnung nicht durch die objektive Störung oder Gefährdung gerechtfertigt ist.

11.2. Kündigt PARTYTICKETS, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.


12. Obliegenheiten des Kunden

12.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit PARTYTICKETS wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von PARTYTICKETS (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von PARTYTICKETS wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber PARTYTICKETS unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.


12.2. Reiseleiter, Agenturen, Busfahrer, Vertreter der Konzert- und sonstigen Veranstalter und die Mitarbeiter sonstiger Leistungsträgern sind nicht befugt und von PARTYTICKETS nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen PARTYTICKETS anzuerkennen.

12.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, PARTYTICKETS erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn PARTYTICKETS oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von PARTYTICKETS oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.


13. Beschränkung der Haftung

13.1. Die vertragliche Haftung von PARTYTICKETS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit PARTYTICKETS für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

13.2. PARTYTICKETS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von PARTYTICKETS sind. PARTYTICKETS haftet jedoch
a) für vertraglich vereinbarte Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von PARTYTICKETS ursächlich geworden ist.
c) Eine etwaige Haftung von PARTYTICKETS wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.


14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

14.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber PARTYTICKETS unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.

14.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

14.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von PARTYTICKETS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PARTYTICKETS beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PARTYTICKETS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PARTYTICKETS beruhen.

14.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

14.6. Die Verjährung nach Ziffer 14.4 und 14.5 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

14.7. Schweben zwischen dem Kunden und PARTYTICKETS Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder PARTYTICKETS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PARTYTICKETS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

15.2. Der Kunde kann PARTYTICKETS nur an deren Sitz verklagen.

15.3. Für Klagen von PARTYTICKETS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von PARTYTICKETS vereinbart.

15.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.



© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart, 2010

Reiseveranstalter ist:
Firma: Partytickets.de
Einzelfirma: Inhaber Sigrid Rische
Straße: Ritterspornweg 24
PLZ / Ort: 50129 / Bergheim
Telefon: +49(0)1805-757477 (14 ct/min inkl. MwSt. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 ct/min inkl. MwSt.)
E-Mail: support at partytickets dot de


Stand der Bearbeitung: 18. Januar 2010




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